Referenzzinssatz fällt
Heute, Montag 2. März 2020, wurde durch das Bundesamt für Wohnungswesen der Referenzzinssatz von 1.50 % auf neu 1.25 % gesenkt. Der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz ist auf 1.37 % gesunken, was dazu führt, dass der Referenzzinssatz um 0.25 Prozentpunkte runter gesetzt wurde. Noch im Dezember lag der Durschnitt bei 1.39 %.
Der Durchschnittszinssatz berechnet sich durch aller inländische Hypotheken, welche durch die Schweizer Banken ausgegeben wurden.
Mieter sind nun angehalten, eine Mietzinsanpassung bei ihrem Vermieter zu beantragen. Oft werden aber auch die Mieten automatisch durch den Vermieter angepasst, wie dies bei der Fairhouse Immobilien geschieht.
Mit der Mietzinsanpassung können auch die Teuerung sowie der Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden.