Corona - Verordnung "Miete&Pacht"

Der Corona-Virus hält die Welt in Atem. So auch die Immobilienwirtschaft in der Schweiz. Der Bundesrat hat eine Verordnung «Miete und Pacht» erlassen, welche bis zum 31. Mai 2020 gilt. Darunter fällt auch, dass Umzüge weiterhin erlaubt sind.

Weiter geht es in der Verordnung mit den Zahlungsfristen (OR 257d). Diese wurden von 30 Tage auf 90 Tage verlängert. Zahlt der Mieter während dieser Frist nicht, so kann erst nach den 90 Tagen innerhalb von 30 Tagen auf ein Monatsende kündigt werden. Es ist eine sehr lange Zahlungsfrist, was dem Vermieter hohe Kosten verursachen kann.

Diese Fristen gelten jedoch nur für Corona bedingte Massnahmen. D.h. es muss nachgewiesen werden, dass es wegen dem Corona – Virus zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist. Die Klärung dazu ist schwierig und im schlimmsten Fall muss der Prozess nochmals von vorne beginnen, was zusätzliche Kosten verursacht.

Deshalb gilt am besten die Devise: miteinander Sprechen und gemeinsam Lösungen suchen.